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   BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08   

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https://dejure.org/2008,13548
BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08 (https://dejure.org/2008,13548)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2008 - IX B 8/08 (https://dejure.org/2008,13548)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2008 - IX B 8/08 (https://dejure.org/2008,13548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel; Vorliegen eines Treuhandverhältnisses; Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf eine Pensionsanwartschaft

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 116 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses bezüglich GmbH-Anteilen; Verzicht eines Gesellschafters einer GmbH auf eine Pensionszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08
    Aus dem Gebrauch dieser Vollmacht bei den Kaufangeboten ergibt sich nicht, dass der Kläger alle mit der Beteiligung des H verbundenen wesentlichen Rechte ausüben konnte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01, BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857, m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, dass gegen wirtschaftliches Eigentum des Klägers spricht, dass H am Veräußerungserlös des Streitjahres in Höhe seines Anteils teilgenommen hat; denn damit hat er die Wertsteigerung seines Anteils realisiert (hierzu BFH-Urteil in BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857, m.w.N.).

    Dies ist indes nur anzunehmen, wenn aufgrund tatsächlicher Feststellungen des FG feststeht, dass der Kläger bis dahin noch alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte ausüben konnte (hierzu BFH-Urteil in BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857, m.w.N.).

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08
    Das FG wird im zweiten Rechtsgang festzustellen haben, ob dem Kläger der nach der Veräußerung im Jahr 1990 verbliebene Anteil des H als Treuhänder (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 der Abgabenordnung) zuzurechnen ist (zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer Treuhand vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 58/93

    Gesellschafter-Verzicht auf Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08
    Sollte das FG zu dem Ergebnis gelangen, dass der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch Gesellschafter war, wäre der Verzicht mit dem vom FG noch zu ermittelnden Teilwert der Pensionsanwartschaft zu bewerten (hierzu BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 58/93, BFHE 184, 432, BStBl II 1998, 305).
  • BFH, 25.09.2007 - IX B 199/06

    Darlegung einer Divergenz (hier: Schuldvorwurf bei Einschaltung eines

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08
    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. September 2007 IX B 199/06, BFH/NV 2008, 26, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 111/94

    Finanzgerichtliche Überzeugungsbildung auf Grund eines Indizienbeweises

    Auszug aus BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08
    Das FG verletzt § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554).
  • BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19

    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen

    Ein Verstoß dagegen liegt z.B. dann vor, wenn das FG von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.12.1995 - I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; BFH-Beschlüsse vom 12.11.2008 - IX B 8/08, juris; vom 08.02.2013 - VI B 100/12, BFH/NV 2013, 951).
  • BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel

    Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn Tatsachen nicht berücksichtigt werden, die nach Aktenlage klar feststehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 VI B 138/11, BFH/NV 2012, 970), oder wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; BFH-Beschluss vom 12. November 2008 IX B 8/08, juris).
  • FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 268/07

    Anforderungen an die Gesellschafterstellung gemäß § 17 EStG eines Treugebers

    Für die tatsächliche Durchführung kommt der bilanziellen Behandlung des Treugutes eine indizielle Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152; bestätigt zuletzt durch BFH-Beschluss vom 12.November 2008 IX B 8/08, juris).
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